Satzung


 

§ 1 Name, Sitz, Gründungsdatum und Geschäftsjahr

(1)      Der Fanclub führt den Namen "Red-White Bavaria - Fanclub Nordhorn"

(2)      Der Sitz des Fanclubs ist in Nordhorn

(3)      Der Fanclub wurde gegründet am 10.11.2012

(4)      Das Geschäftsjahr des Fanclubs beginnt am 01.07. und endet am 30.06. des Folgejahres

 

§ 2 Zweck des Fanclubs

Der Zweck des Fanclubs ist die Unterstützung des FC Bayern München, sowie eine positive Imagepflege des Vereins in der Öffentlichkeit.

Dies wird erreicht durch: ideelle und aktive Unterstützung bei Spielen, Busreisen und weiteren Aktivitäten des Fanclubs.

Der Fanclub ist politisch neutral und hat keine rechtsextremistische Inhalte.

 

§ 3 Mitgliedschaft

(1)      Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Unter 18              Jahren nur mit der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Über eine Aufnahme                  entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung müssen dem Antragsteller hierfür die Gründe                  mitgeteilt werden.

(2)      Es wird eine Aufnahmegebühr von 10,- € erhoben.

(3)      Jedes Mitglied erklärt sich zum Gewaltverzicht bereit.

(4)      Die Austrittserklärung erfolgt schriftlich.

(5)      Der Ausschluss erfolgt...

            a.) ... bei unehrenhaftem Verhaltens inner- und außerhalb des Fanclubs.

            b.) ... bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder  den Interessen des                         Fanclubs.

            c.) ... aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.

(6)      Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

(7)      Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Fanclub.

 

§ 4 Mitgliedsbeiträge

(1)      Die Mitgliedsschaft im Fanclub ist kostenfrei.

(2)      Die Mitgliederversammlung kann die Erhebung eines Mitgliedsbeitrag mit Mehrheit von  der                abgegebenen Stimmen erheben.

 

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1)      Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Versammlungen und Mitgliederversammlungen                              teilzunehmen und abzustimmen. Außerdem erhält jedes volljährige Mitglied das Recht zu                        wählen und gewählt zu werden.

(2)      Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Ansehen des Fanclubs zu wahren, die Ziele des Fanclubs nach              besten Kräften zu fördern und die Satzung zu achten.

(3)      Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine                sonstigen Zuwendungen.

 

§ 6 Vorstand

(1)      Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren                    gewählt. Er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im                Amt.

(2)      Eine Wiederwahl ist möglich.

(3)      Der Vorstand gilt als bestellt, wenn er mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen                  gewählt wurde und das Amt annimmt.

(4)      Der Vorstand leitet den Fanclub entsprechend der gültigen Satzung. Er fasst die Beschlüsse mit                einfacher Mehrheit.

(5)      Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.

  

§ 7 Ticketerwerb

(1)      Die Vergabe von Karten für Spiele, wird bei Zuteilung vom FC Bayern folgendermaßen geregelt:              Der gewählte Vorstand (die/der 1. Vorsitzende und die/der 2. Vorsitzende) bekommen jeweils                eine Karte. Die restlichen zur Verfügung stehenden Karten werden an die Mitglieder verteilt.                    Bei Überbestellungen entscheidet das Los.

(2)      Auswärtskarten werden nur in Verbindung einer gemeinsamen Reise verteilt. Ausnahmen                        können durch den Vorstand erteilt werden.

(3)      Die gezielte Bestellung der Tickets zum Zwecke der Weiterveräußerung (Schwarzmarkt) ist nicht              erlaubt. Tauchen Tickets auf dem Schwarzmarkt auf, kann der Fanclub vom Verein                                      ausgeschlossen werden.

 

§ 8 Fanclubauflösung

(1)      Die Auflösung des Vereins erfolgt durch den Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei  der              anwesenden Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen.

(2)      Bei Auflösung des Vereins wird das gesamte Vermögen unter allen Mitgliedern aufgeteilt.

 

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